Großkunde im Sinne der Volkswagen AG ist der Flottenkunde, der über einen bestehenden Großkundenvertrag mit der Volkswagen AG verfügt oder diesen neu abschließt.

Dieses Großkunden Rahmenabkommen berechtigt Ihr Unternehmen, einschließlich der mehrheitsbeteiligten Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen, zur Bestellung von fabrikneuen Fahrzeugen der VW Konzernmarken (z.B. VW Pkw und Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda, SEAT).

 

Voraussetzung für eine solche Rahmenvereinbarung ist

- ein bestehender Fuhrpark von mindestens 15 Fahrzeugen und ein jährlicher Bedarf von 5 oder mehr Neuwagen.

- Je nach Fuhrparkgröße und voraussichtlichem Abnahmevolumen bietet die Volkswagen AG Ihnen festgeschriebene Nachlässe.

- Die Umsetzung und Fuhrparkbetreuung übernehmen wir als Ihr verlässlicher Partner vor Ort!

 

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