Man kommt in den Medien an diesem Thema kaum vorbei: E-Mobilität ist in aller Munde. Sowohl die Politik als auch die Autoindustrie ist sich einig – der Verkehr der Zukunft wird elektrisch sein. Unsere Bundesregierung erklärt das Ziel, bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zulassen zu wollen. Die Vorteile liegen auf der Hand, denn E-Fahrzeuge sind leise, fahren ohne Emissionen und sogar die Reichweite überzeugt mittlerweile mit bis zu 500 Kilometern je nach Fahrzeug und Witterung.

Wer sich mit Elektromobilität beschäftigt, gelangt auch schnell zu den nächsten Themen: Gibt es eine flächendeckende und funktionierende Ladeinfrastruktur? Welche Fördermöglichkeiten bieten Staat und Hersteller für Privatleute und Gewerbetreibende? Macht ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen Sinn? Und gibt es in Sachen Ergänzungsmobilität interessante Angebote?

 

 

Was bedeutet E-Mobilität und was macht Elektroautos mittlerweile so attraktiv?

E-Mobilität für mehr Effizienz

Ein Elektroauto schont lokal das Klima deutlich mehr, als herkömmliche Antriebsarten. Dazu kommt der erhöhte Wirkungsgrad von 60 – 70 % von der Ladung der Batterie bis zum Vortrieb durch die Räder. Bei einem Verbrenner werden nur bis zu 22 % erreicht. Beim Stop-and-go-Verkehr ist die Differenz noch deutlich größer.

E-Mobilität und attraktive Förderungen

Die Anschaffung von Elektroautos wird von Bund, Ländern, Herstellern und manchen Energieanbietern (bis zu 9.000 €) gefördert. Mit höchst attraktiven Prämien rechnet sich die Anschaffung schnell. Das Land NRW fördert dazu die Anschaffung und Installation von Ladestationen mit bis zu 50 Prozent. Alle Informationen zu Förderungen und Prämien.

E-Mobilität macht Spaß

Wer Auto fährt will neben Wirtschaftlichkeit und Komfort auch die Freude am Fahren erleben. Elektrofahrzeuge haben hier ein großes Plus zu bieten. Da immer sofort das volle Drehmoment zur Verfügung steht, zaubert das Elektroauto bereits bei der Probefahrt ein breites Lächeln ins Gesicht.

E-Mobilität ist sauberer

E-Fahrzeuge sind die Saubermänner auf der Straße. Keine Abgase. Kein Feinstaub. Kaum Lärm. E-Fahrzeuge sind lokal emissionsfrei und scheren sich nicht um Fahrverbote. Und je größer der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien nach und nach wird, desto besser fällt die Umweltbilanz für die Elektromobilität aus.

E-Mobilität ist wirtschaflich

Der Betrieb von E-Fahrzeugen kann mittlerweile, rein wirtschaftlich betrachtet, sehr sinnvoll sein. Der günstigere Strom, im Vergleich zu Diesel und Benzin, reduziert die Tankkosten. Und auch die Wartungskosten reduzieren sich enorm, da im E-Auto weniger Verschleißteile verbaut sind. Das rechnet sich!

E-Mobilität ist auch für Gewerbe attraktiv

Wenn ein Betrieb auf den ständigen Einsatz seiner Fahrzeuge im Außendienst angewiesen ist, sollte er an Elektrofahrzeuge denken. E-Autos sind im Alltag wirtschaftlich und vor allem sind sie nicht von Fahrverboten betroffen. Die Investition ist sicher und der Betrieb kann stets ohne Ausfälle am Laufen sein. Schöner Nebeneffekt: Auch das Firmenimage wird sauberer.

 

 


 

 

Förderprogramme und Prämien für Elektromobilität in NRW

Der Umstieg auf ein Elektroauto rechnet sich sowohl für Privatnutzer als auch für Gewerbetreibende. Die Bundesregierung, die Hersteller und das Land Nordrhein-Westfalen haben ein ganzes Paket an Vergünstigungen geschnürt, die wirklich höchst attraktiv sind. Auch einige Energieversorger bieten Prämien (https://www.energieagentur.nrw/content/anlagen/FoerderprogrammeEVU-Elektrofahrzeuge.pdf) beim Kauf von Elektrofahrzeugen an.

Gern beraten wir Sie persönlich zu den Fördermöglichkeiten Ihres Wunschautos und unterstützen Sie bei der Antragstellung der passenden Prämien. Manche Anträge sind vor dem Kauf zu stellen, andere danach. Wir kennen den richtigen Weg. Nur warten Sie nicht zu lange! Die öffentlichen Mittel und der Förderzeitraum sind begrenzt.

 

Förderungen und Vergünstigungen für Elektromobilität:

  Prämien für Privatnutzer und Gewerbe beim Fahrzeugkauf
  Prämien von Energieversorgern
  Vergünstigungen von Steuern
  Vergünstigungen von Versicherungen
  Einräumung von Sonderrechten
  Fördergelder für eigene Ladestationen
  Fördergelder für Elektrolastenräder

 

 

Kaufprämie für alle - Der Umweltbonus

Für neue, erstmals zugelassene batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) und Plug-in-Hybride (PHEV) gibt es die Kaufprämie, auch Umweltbonus genannt. Pro Fahrzeug beträgt die Förderung 4.500 € (PlugIn-Hybrid) bzw. € 6.000,- (Batteriefahrzeug) bei Elektrofahrzeugen bis € 40.000,- Nettolistenpreis, bei Elektrofahrzeugen über € 40.000,- Nettolistenpreis liegt die Förderung bei 3.750,-€ (PlugIn-Hybrid) bzw. € 5.000,- (Batteriefahrzeug).

Weitere Informationen zum Umweltbonus finden Sie hier:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Elektromobilitaet/2020_erhoehter_umweltbonus.html?nn=13683754

 

Vergünstigung Kfz-Steuer

Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Danach ermäßigt sich der Betrag um 50 %. Das gilt nur für reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Mehr Infos
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Elektrofahrzeuge/elektrofahrzeuge

Vergünstigungen Dienstwagen

Wer einen Dienstwagen fährt, ärgert sich meist über die Versteuerung des geldwerten Vorteils von 1 % des Listenneupreises. Damit Fahrer der ohnehin schon teureren Elektroautos nicht noch tiefer in die Tasche greifen müssen, gibt es einen schönen Steuervorteil für elektrische Dienstwagen.

Wer seinen elektrischen Dienstwagen 2019 zulässt, der spart beim geldwerten Vorteil satte 50 %. Damit entfällt auch die ehemalige komplizierte Berechnung per Batteriegröße und Zulassungsdatum. Stattdessen können die Fahrer einfach den halben Bruttolistenpreis für die 1-Prozent-Regelung ansetzen. Diese Regelung ist befristet und gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge (nach EmoG), die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Rechenbeispiel 1-%-Regel bei Zulassung 2019-2021: Elektroauto Bruttolistenpreis: 46.000 Euro Berechnungsbasis: 50 % Listenpreis = 23.000 Euro Monatlich zu versteuern: 230 Euro (statt 460 Euro)

Für vor und nach diesem Zeitraum angeschaffte oder geleaste Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind, gilt die bisherige Regelung unverändert weiter. Danach ist der Listenpreis für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität zu mindern, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität. Die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10.000 Euro.

Mehr Infos
https://www.lohn-info.de/sachbezug_dienstwagen.html#elektrofahrzeuge2019

Stromtanken leicht gemacht

Stromtanken leicht gemacht – unterwegs, zu Hause und über die Grenze hinaus

Tanken muss sein. Das ist auch bei Elektroautos nicht anders. Aber Laden ist nicht gleich Laden. An einfachen Ladepunkten dauert der Vorgang unter Umständen und je nach Fahrzeug mehrere Stunden. An modernen Schnellladestationen ist auch ein flottes Zwischentanken in wenigen Minuten möglich.

Folgende Lademöglichkeiten gibt es derzeit:

1. Zuhause laden:
Um Ihr Elektroauto zu Hause quasi im Schlaf aufzuladen, benötigen Sie eine spezielle Ladedose auf Ihrem Grundstück. Die Abrechnung des Stroms erfolgt über den Anbieter Ihres Hausanschlusses. Wer dazu noch eine Fotovoltaik-Anlage besitzt, tankt tagsüber kostenlose Sonnenenergie und spart bares Geld.

2. Unterwegs an freien Ladesäulen laden:
Sind Sie unterwegs, kann das Elektroauto an einer öffentlichen Ladestation mit frischer Energie geladen werden. Mit wenigen Klicks ist eine Ladesäule per App oder Webseite in Ihrer Nähe gefunden und freigeschaltet. Wer mag, schließt einen Vertrag mit einem Autostromanbieter ab, um weitere Vorteile zu nutzen.

3. Unterwegs an privaten Ladesäulen laden:
Immer mehr private Anbieter wie Arbeitgeber, Shoppingcenter, Supermärkte oder Parkhäuser stellen Ladesäulen für E-Autos auf. Manche sind kostenlos, andere werden per Kreditkarte oder PayPal für den Ladevorgang bezahlt.

Für den reinen Stadtverkehr reicht eine durchschnittliche Reichweite von 100 bis 150 Kilometer völlig aus. Wussten Sie, dass die meisten Europäer sogar weniger als 75 Kilometer pro Tag fahren? Feststeht: Das Ladenetz wird kontinuierlich erweitert und die Ladetechnologie entwickelt sich rasant weiter. Moderne Schnellladetechnologien mit bis zu 350 Kilowatt können Ladezeiten bereits auf wenige Minuten reduzieren.

Über 16.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte stehen derzeit zur Verfügung. Darunter etwa 12 % Schnellladesäulen. Mittlerweile müssen alle neuen Ladepunkte in Deutschland und Europa einheitlich mit dem Combined Charging System (CCS) ausgerüstet, barrierefrei und ohne vorherige vertragliche Bindung zugänglich sein. So brauchen sich Fahrer eines Elektroautos keine Sorge mehr über den passenden Stecker machen oder bindende Ladeverträge abschließen.

Auch das Finden der nächsten Ladesäule ist mittlerweile ganz leicht. Es gibt eine Vielzahl von Smartphone-Apps und privaten Webseiten, die bequem den schnellsten Weg zum nächsten Ladepunkt anzeigen. Sie werden betrieben von Fahrzeugherstellern, Ladesäulenbetreibern, Mobilitätsanbietern, Tankstellenkartenbetreibern und anderen.

Übersicht für Elektrofahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis

 

Bundesanteil

Herstelleranteil

Kaufprämie

Batteriefahrzeug
6.000 EUR
(bisher 3.000 EUR)
3.000 EUR 9.000 EUR
(bisher 6.000 EUR)
PlugIn-Hybrid
4.500 EUR
(bisher 2.250 EUR)
2.250 EUR 6.750 EUR
(bisher 4.500 EUR)

Übersicht für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis

 

Bundesanteil

Herstelleranteil

Kaufprämie

Batteriefahrzeug
5.000 EUR
(bisher 2.500 EUR)
2.500 EUR 7.500 EUR
(bisher 5.000 EUR)
PlugIn-Hybrid
3.750 EUR
(bisher 1.875 EUR)
1.875 EUR 5.625 EUR
(bisher 3.750 EUR)

 

 


 

Ansprechpartner - Standort Lüdenscheid

Jörn Scholz-Fritsch

Jörn Scholz-Fritsch

Verkaufsberater Neuwagen PKW

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